Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

für die unten aufgeführten Fächer sind zur Beschaffung notwendiger Materialien jährliche Unkostenbeiträge festgelegt. Diese wurden in Übereinkunft mit dem Elternbeirat beschlossen.

Wir bitten Sie deshalb, den jeweiligen Betrag (bitte entsprechende Klasse in nachstehender Auflistung anklicken) bis Ende Oktober des jeweiligen Schuljahres auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: Mittelschule Sonthofen
IBAN: DE97 7335 0000 0320 0277 25 – BIC: BYLADEM1ALG (Sparkasse Allgäu)
Geben Sie bitte folgenden Verwendungszweck an:
Fachbereich ab 8. Jgst.,  KlasseVorname Nachname Ihrer Tochter/Ihres Sohnes
z. B. für die Klasse 5 bis 7:     5c, Max Mustermann
z. B. für die Klasse 8 bis 10:   Technik, 9b, Max Mustermann

Bitte überweisen Sie das Geld für die Materialien gleich zu Beginn des Schuljahres. Vielen Dank.

Materialgeld für 5. Klasse
17 € (Werken und Gestalten)

 

Zu zahlender Betrag in der 5. Klasse: 17 €

Materialgeld für 6. Klasse
17,00 €  (Werken und Gestalten)
+ 7,00 €  (Tastschreiben)


= 17,00 € gesamt

 
Zu zahlender Betrag in der 6. Klasse: 17 €

Materialgeld für 7. Klasse
26,00 €  (Ernährung und Soziales)
+ 20,00 € (Technik)
+   5,50 €  (Wirtschaft und Kommunikation)


= 51,50 € gesamt

 

Zu zahlender Betrag in der 7. Klasse: 51,50 €

Materialgeld für 8. Klasse
38,00 € (Ernähung und Soziales) oder
20,00 € (Technik) oder
2,50 € (Wirtschaft und Kommunikation)

 
Zu zahlender Betrag in der 8. Klasse je nach Fach!

Materialgeld für 9. Klasse
48,00 € (Ernähung u. Soziales) oder
25,00 € (Technik) oder
3,50 € (Wirtschaft u. Kommunikation)

 
Zu zahlender Betrag in der 9. Klasse je nach Fach!

Materialgeld für 10. Klasse
48,00 € (Ernähung u. Soziales) oder
25,00 € (Technik) oder
3,50 € (Wirtschaft u. Kommunikation)

 

Zu zahlender Betrag in der 10. Klasse je nach Fach.

Bei Fragen oder anderweitiger Probleme stehen die Fachlehrkräfte Ihnen gerne zur Verfügung.

Übrigens: Die Beträge beinhalten die Kosten für das Übungsprojekt. Kosten für das Prüfungsprojekt werden vom Schuletat bestritten.